Standardformular für Informationen zu Pauschalreisen

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)
2015/2302. Sie können daher von allen EU-Rechten profitieren, die für Pauschalreisen gelten.
Iris Sailing B.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Iris Sailing B.V. verfügt außerdem über den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz, um Ihnen eine Rückerstattung zu gewähren.
Der Transport ist in der Pauschalreise inbegriffen und wird im Falle einer Insolvenz zurückgeführt.

Grundrechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Vor Abschluss des Pauschalreisevertrages erhält der Reisende alle wesentlichen Informationen zur Pauschalreise.
  • Die Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen liegt stets bei mindestens einem Unternehmer.
  • Der Reisende erhält eine Notrufnummer oder eine Kontaktstelle, über die er den Veranstalter oder das Reisebüro kontaktieren kann.
  • Der Reisende kann die Pauschalreise unter Einhaltung einer angemessenen Frist und ggf. gegen Zahlung zusätzlicher Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise kann nur dann erhöht werden, wenn sich bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) erhöhen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und in jedem Fall spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des Pauschalreisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter eine Preiserhöhung vor, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern würden.
  • Im Falle einer erheblichen Änderung eines der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen und erhält eine volle Rückerstattung. Storniert der für die Pauschalreise zuständige Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise, hat der Reisende Anspruch auf eine Rückerstattung und ggf. Schadensersatz.
  • Der Reisende kann den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vor Beginn der Pauschalreise unter außergewöhnlichen Umständen kündigen, beispielsweise wenn am Zielort schwerwiegende Sicherheitsprobleme vorliegen, die sich voraussichtlich auf die Pauschalreise auswirken.
  • Darüber hinaus kann der Reisende jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Teile der Pauschalreise nicht wie vereinbart erbracht werden, ist dem Reisenden eine geeignete Alternativvereinbarung ohne Mehrkosten anzubieten. Werden die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Pauschalreise und hat der Veranstalter dieses Problem nicht gelöst, kann der Reisende ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.
  • Im Falle nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Reiseleistungen hat der Reisende außerdem Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz.
  • Der Veranstalter ist zur Hilfeleistung für Reisende in Schwierigkeiten verpflichtet. Tritt die Insolvenz des Veranstalters bzw. ggf. des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung in der Pauschalreise enthalten, erfolgt die Rückbeförderung der Reisende ist gewährleistet. Iris Sailing B.V. hat sich den Insolvenzschutz von VZR Garant gesichert. Wenn Dienstleistungen aufgrund der Insolvenz von Iris Sailing B.V. nicht erbracht werden können, können Reisende sich an dieses Unternehmen oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde VZR Garant Torenallee 20 5617BC Eindhoven E-Mail: info@vzr-garant.nl Tel.: +31851307630 wenden. Richtlinie (EU) 2015/2302, umgesetzt in nationales Recht durch Titel 7a von Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches.